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Tatvorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen

„OLG Bamberg: Tatvorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen. Bei einer Verurteilung wegen einer auf einer Autobahn begangenen vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung müssen die tatrichterlichen Feststellungen eindeutig und nachvollziehbar ergeben, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsbeschränkung kannte und entweder bewusst dagegen verstoßen oder den Verstoß zumindest billigend i Kauf genommen hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg. Die Möglichkeit, dass der Betroffene die eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen übersehen hat, sei dann in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür entweder greifbare Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene im Verfahren einwendet, die beschränkenden Vorschriftzeichen übersehen zu haben.

Beschluss vom 01.03.2019 – 3 Ss OWi 126/19″

Ihr Weidmann Amin & Partner Team