Kein Vorsteuerabzug für Lamborghini Aventador.
„FG Hamburg: Kein Vorsteuerabzug für Lamborghini Aventador. Die Anschaffung eines Lamborghini Aventador berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, weil sie als Repräsentationsaufwand dem Abzugsverbot des §§ 15 I a S. 1 UstG i.V.m. § 4 V S. 1 Nr.4 EstG unterfällt. Der Unterhalt eines derartigen Fahrzeugs dient ähnlichen Zwecken wie Aufwendungen für Jagden, Segel- oder Motorjachten, weil …
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