Arbeitsrecht
grafik - anwalt notar wiesbaden arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Rechtsanwälte und Fachanwälte
für Arbeitsrecht in Wiesbaden

Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserer fachlichen Spezialisierung als Rechtsanwälte im Arbeitsrecht. Wir beraten als Fachanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinbarung, Durchführung und der Beendigung von Dienst- und Anstellungsverhältnissen.

Arbeitgeber vertreten und beraten wir auch im kollektivrechtlichen Zusammenhang, zum Beispiel bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen, insbesondere in Sanierungssituationen und beim Abschluss von Firmentarifverträgen.

Wir stehen für juristische Beratung, die immer auch an den wirtschaftlichen Zielen des Mandanten ausgerichtet ist. Die detaillierte Kenntnis der Bedürfnisse vieler Branchen rundet unsere erfolgreiche Beratung ab. 

Als Ihre Anwälte wollen wir das Beste für Sie erreichen.

Unser Wissen im Arbeitsrecht erlaubt es uns, für unsere Mandanten aus Wiesbaden und Umgebung stets maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. 

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg bei Unternehmensumwandlungen und entwickeln beim Betriebsübergang, Outsourcing oder Unternehmenskauf arbeitsrechtlich korrekte, praktikable und erfolgsorientierte Lösungen. 

Wir stehen Ihnen als Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite. Dabei sind wir in der Lage, auch fachübergreifende Möglichkeiten, insbesondere an den Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht anzubieten.

Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen streitigen Angelegenheiten in Urteils- und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Die für unsere Mandanten bedeutsamen und wichtigen Verhandlungen werden von uns überzeugend und mit einem ausgeprägten Gespür und Geschick für die Verhandlungssituation geführt. Soweit erforderlich erstreiten wir für unsere Mandanten arbeitsgerichtliche Entscheidungen, um den gewünschten Erfolg herbeizuführen.

Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Mandanten bei der Prüfung und Gestaltung von Anstellungsverträgen und der Umsetzung kreativer Lösungen etwa im Hinblick auf flexible Arbeitszeitregelungen oder Entgeltsysteme. Dabei gilt unser besonderes Augenmerk der dynamischen Entwicklung der einschlägigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.

Wir beraten und unterstützen Arbeitgeber und Führungskräfte auch bei der Gestaltung und Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Dabei verhandeln wir im Sinne und unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten.

Arbeitgeber vertreten und beraten wir auch im kollektivrechtlichen Zusammenhang, zum
Beispiel bei der Gestaltung und der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen, insbesondere in Sanierungssituationen sowie beim Abschluss von Firmentarifverträgen.

Die Einigungsstelle ist eine selbständige Schlichtungsstelle der Betriebsverfassung und kann bei Rechts- und Regelungsstreitigkeiten in den nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelten Fällen auf Antrag beider Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) eingeschaltet werden. In derartigen Fällen vertreten wir auf Arbeitgeberseite deren betrieblichen Interessen und verwenden uns für eine zielgerichtete und effiziente Beilegung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten.

In Anbetracht der erheblichen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung freier Mitarbeiter unterstützen wir unsere Mandanten beratend und in gestalterischer Hinsicht, um diese Risiken zu minimieren. Soweit erforderlich übernehmen wir auch die Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (2019/1152) hat der Bundestag unter anderem eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) beschlossen, die zum 1. August 2022 in Kraft tritt.

Aus dieser gesetzlichen Neuregelung ergeben sich für die Arbeitgeber weitreichende Folgen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Im Einzelfall kann dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen.

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Erfahren Sie hier mehr dazu

kian amin farhadian

"Unser Wissen im Arbeitsrecht erlaubt es uns, für unsere Mandanten stets maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. "

Kian Amin Farhadian