FLORIAN MANHART
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt seit 2008
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Fremdsprachen
Englisch
KURZBIOGRAFIE
Florian Manhart studierte in den Jahren 2000-2006 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Nach dem Abschluss seines Studiums absolvierte Herr Manhart das Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Schon seine Anwaltsstation verbrachte er in unserer Kanzlei.
Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Staatsexamens und Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2008 nahm Herr Manhart seine anwaltliche Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei in Wiesbaden auf und ist nunmehr seit dem Jahr 2012 als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei tätig.
Nachdem er im Jahre 2013 den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht erworben hat, ist er seit 2013 zudem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2023 ist er Partner in der Kanzlei.
„Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen.“
Friedrich Nietzsche
THOMAS WEIDMANN †
Rechtsanwalt und Notar a.D.
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