Neues zum „Widerrufsjoker“ – EuGH hält Kaskadenverweis für unzureichend
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 26. März 2020 die in den vergangenen Jahren in Millionen von Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsinformationen mit dem sogenannten „Kaskadenverweis“ für nicht ausreichend erklärt. Dieser Kaskadenverweis beinhaltet nachfolgende Formulierung: „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, …
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