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Auto finanzieren und Partner mithaften lassen?

Viele Banken verlangen bei dem Abschluss von Verbraucherkrediten das Stellen weiterer Kreditnehmer, damit sie ihre Sicherheit erhöhen können. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun noch einmal klargestellt, dass die Banken sich hierbei nicht über sichern dürfen (OLG Oldenburg, Urt. v. 29. Juni 2023, Az. 8 U 172/22).

Zugrunde lag ein Fall, in dem eine 20-jährige Verkäuferin in einer Bäckerei für monatlich 1.100,00 € netto gearbeitet hat. Ihr Freund wollte einen Darlehensvertrag über ca. 90.000,00 € mit monatlichen Raten von 1.000,00 € aufnehmen. Hiermit wollte er eigentlich alte Kredite umschichten und sich ein Auto kaufen.

Als der Freund die Raten nicht mehr bezahlt hat, hat die Bank das Darlehen gekündigt und die Restforderung von 50.000,00 € gegen die Freundin fällig gestellt.

Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die Bank bei Vertragsschluss die emotionale Verbundenheit der Frau zu ihrem Freund, die der Bank bekannt gewesen ist, gerade angesichts der beengten finanziellen Verhältnisse der Freundin nicht ausnutzen darf, um sich zu übersichern. Die Bank hätte erkennen müssen, dass dieser Vertrag für die Freundin den finanziellen Ruin bedeutete hätte. Der Vertrag hat daher den Anschein der Sittenwidrigkeit und diesen Anschein konnte die Bank nicht entkräften.