Tier- und Pferderecht
- Versicherungsfälle
- Gewährleistungsrechte
- Erstellung und Prüfung Einstellerverträgen
- Beratung von Reitvereinen
- Tierhalter-/ Tieraufseherhaftung
Tier- und Pferderecht
RECHTSANWÄLTE FÜR Tier- und Pferderecht
IN WIESBADEN
UNSERE TÄTIGKEITEN IM TIEr- und Pferderecht
Sie haben für Ihr Tier eine Kranken-, Haftpflicht- oder Unbrauchbarkeitsversicherung abgeschlossen und die Versicherung zahlt nicht. Gern übernehmen wir die Schadensabwicklung.
Mit dem Halten eines Tieres sind verschiedene Rechte und Pflichten zu bedenken. Nicht nur der Eigentümer bzw. Halter eines Tieres ist im Schadensfall haftbar, sondern auch der Tieraufseher. Also derjenige der im Moment des Schadensereignisses auf das Tier aufpasst.
Hat Ihr Tier beispielsweise ein anderes oder einen Menschen verletzt? Wir beraten Sie sowohl über Ihre Rechte und Pflichten als auch darüber wie Sie weiter vorgehen könnten und sollten.
Der Umgang mit Tieren birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Insbesondere Reitunfälle, die durch den Sturz von einem Pferd oder durch einen Huftritt verursacht werden, können schnell zu erheblichen Verletzungen führen. Gerade in bestimmten Stresssituationen wie beim Transport der Tiere, dem Verladen auf den Anhänger und auch bei Reitsportveranstaltungen kommt es immer wieder zu Verletzungen von Menschen. Wir beraten Sie wer wann welche Kosten zu tragen hat.
Gerade im ländlichen Bereich gibt es immer weniger Reitturniere. Das liegt unter anderem daran, dass die rechtlichen Vorgaben für Veranstaltungen dieser Art mehr werden. Ist der Veranstalter ein Reitverein e.V. haftet in der Regel der Vorstand. Wir beraten Sie gerne welche Pflichten Sie als Verein treffen und worauf Sie bei der Ausrichtung und Durchführung von Sportveranstaltungen achten sollten.
Sie haben ein Tier gekauft und kurz danach treten Krankheiten auf oder es stellt sich heraus, dass es nicht wie vereinbart zu gebrauchen ist. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.
Sie haben eines der schönsten Hobbys die es gibt, den Reitsport. Damit Sie sich in Ihrer Freizeit ausschließlich darauf konzentrieren können, kümmern wir uns um die rechtliche Komponente, die auch beim Pferdesport wichtig ist. Gerne beraten wir Sie in Bezug auf die Gestaltung eines Pferde- und Tierkaufvertrages für Ihre Zucht oder auch den privaten Verkauf Ihres Tieres.
Besonderes Augenmerk ist auf den Bereich der Haftung und Ihrer persönlichen Stellung als Unternehmer oder Verbraucher zu legen. Als Pensionsstallbetreiber treffen Sie verschiedene Pflichten. Gerne beraten wir Sie auch dahingehend.
"Tiere haben das Recht, daß ihre Interessen gleich berücksichtigt werden wie vergleichbare menschliche Interessen."
Zitat von Helmut F. Kaplan
„BFH: Änderung der Rechtsprechung zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern (Pferdesport).
OLG Saarbrücken: Schadensersatz wegen eines Reitunfalls. Ein von einer gemeinnützigen GmbH in einer Jugendhilfeeinrichtung zum heilpädagogischen Reiten eingesetztes Pferd unterliegt nicht dem Nutztierprivileg des § 833 S. 2 BGB.
„OLG Oldenburg: Wird ein „bockiges“ Pferd als Anfängerpferd verkauft, berechtigt dies wegen Nichteinhaltung der Beschaffenheitsvereinbarung zum Rücktritt. Vereinbaren die Parteien bei einem Pferdekauf,