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Veräußerungsgewinn bei Verkauf einer Immobilie an Ehegatten steuerpflichtig

Es kommt sehr häufig vor, dass Ehegatten gemeinsam ein Haus bewohnen, dass sie gemeinsam jeweils zur Hälfte erworben haben. Was viele dabei nicht wissen: Kommt es innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb der gemeinsamen Immobilie zu einem Verkauf an den Ehegatten (etwa im Zuge einer Trennung und Scheidung) und erzielt der Veräußerer hierbei einen Gewinn, ist dieser zu versteuern.

Dies hat das höchste deutsche Gericht für steuerliche Fragestellungen, der Bundesfinanzhof, mit Urteil vom 14. Februar 2023 festgestellt (Az. IX R 11/21). Im konkreten Fall haben die Ehegatten im Jahr 2008 gemeinsam ein Einfamilienhaus erworben. Im Jahr 2015 ist der Ehemann aus der Wohnung ausgezogen und später wurde die Ehe geschieden. Bei der Auseinandersetzung des Vermögens kamen die Eheleute (wie häufig in diesen Fällen) überein, dass der Ehemann seiner Ehefrau seine Hälfte verkauft und hierfür einen üblichen Marktpreis erhält.

Da auf diese Weise der Ehemann ein Gewinn gegenüber dem Kaufpreis im Jahr 2008 erzielt hatte, musste der Ehemann seinen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Immobilie an seine Ehefrau im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuern. Hiergegen hat er sich gerichtlich letztlich ohne Erfolg gewehrt. Der Fall zeigt, wie wichtig eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung bei Vermögensauseinandersetzungen im Zuge von Trennung und Scheidung ist.