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Ein Patient kann direkt nach dem Aufklärungsgespräch seine Einwilligung erteilen

Der BGH hat in einer am Mittwoch, den 09. März 2023 veröffentlichten Entscheidung aus dem Dezember 2022, die Vorgaben zu den zeitlichen Maßstäben konkretisiert, die von der ärztlichen Aufklärung bis zur Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der Einwilligung durch den Patienten gelten.

Zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilen Einwilligung gibt es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit. Vielmehr entscheide sich der Patient für den konkreten Einwilligungszeitpunkt.

Nach der aktuellen Entscheidung des BGH müsse nicht zwingend eine Bedenkzeit eingehalten werden, vielmehr könne sich der Patient auch sofort nach der erfolgten Aufklärung dafür entscheiden eine Behandlung durchführen zu lassen.

Der Patient müsse vor dem beabsichtigten Eingriff nur so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrnehmen kann.

Der BGH konkretisiert weiter, dass kein fester Zeitraum oder gar eine „Sperrfrist“ zwischen Aufklärung durch den Arzt und Einwilligung durch den Patienten liegen muss. Der Zeitpunkt der Entscheidung sei schlicht „Sache des Patienten“. Sehe er sich bereits nach dem Aufklärungsgespräch zu einer wohlüberlegten Entscheidung in der Lage, sei es sein gutes Recht, die Einwilligung sofort zu erteilen. Wünscht er dagegen noch eine Bedenkzeit, so könne er von der Erteilung einer – etwa im Anschluss an das Gespräch ärztlicherseits erbetenen – Einwilligung zunächst absehen, so der BGH.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr37521-keine-bedenkzeit-vor-einwilligung-informed-consent/