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Deutliche Verteuerungen für Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien ab 1.1.2023

Änderung des Jahressteuergesetzes zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel steht nach jetzigem Stand eine Steuererhöhung an, die zu einer deutlichen Verteuerung von Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien führt. Dies geht aus dem Jahressteuergesetzentwurf der Bundesregierung hervor, welcher eine drastische Verschärfung bei der Wertermittlung von Immobilien enthält.

Immobilieneigentümer, die vererben oder verschenken wollen, sollten dies demnach noch in diesem Jahr tun, um Steuern bzw. Kosten zu sparen.

Das BVerfG hatte 2006 entschieden, dass bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer der Verkehrswert der Besteuerungsmaßstab ist. In 2021 wurden die bis dahin verstreut geregelten und nicht bundeseinheitlich bestehenden Vorgaben zur Ermittlung des Verkehrswerts sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten in einer einheitlichen Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021) zusammengefasst.

Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) sieht nun vor, dass das Bewertungsverfahren an die ImmoWertV 2021 beziehungsweise an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst wird. Da die Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, fallen auch die Bewertungen dementsprechend höher aus, welche wiederum der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer zugrunde liegen werden.

Trotz Steuererhöhung werden die Freibeträge nicht angepasst.

Die befürchtete deutlich erhöhte Steuerlast ergibt sich daraus, dass mit dem JStG 2022 zwar die für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer geltenden Werte der Immobilen deutlich angehoben werden, nicht jedoch die geltenden Freibeträge.

Wichtig: Steuerlich wird Erben und Schenken weitestgehend gleich behandelt. Es gibt je nach Verwandtschaftsgrad/Nähebeziehung drei Steuerklassen, unterschiedliche Steuersätze und unterschiedliche Freibeträge. Letztere liegen derzeit für Eheleute bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro. Insbesondere bei Immobilen in der Großstadt oder Großstadtnähe dürften die Freibeträge zukünftig deutlich überschritten werden, sodass Erben und Beschenkten ab 2023 eine deutlich höhere Steuerlast trifft.

Vereinbaren Sie gerne noch für dieses Jahr einen Termin mit unseren Notaren Frau Lisa Weidmann und Herrn Amin Farhadian.