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Während Probefahrt Auto wirksam verkauft und übereignet

Der 7. Zivilsenat des OLG Celle entschied in seinem Urteil vom 12.10.2022, dass der Kauf und die Übereignung eines Pkw, der dem Verkäufer von einem Autohaus zu einer einstündigen Probefahrt herausgegeben worden war, wirksam ist.

In dem dem Urteil zugrundliegenden Sachverhalt gab ein Autohaus einem angeblichen Kaufinteressenten am 8. September 2020 einen Audi Q5 für eine einstündige Probefahrt. Der Interessent gab falsche Personalien an und kehrte nicht zurück. Stattdessen inserierte er das Fahrzeug bei Ebay und verkaufte es anschließend zu einem Preis in Höhe von 31.000,00€. Dem Käufer wurden im Gegenzug gefälschte Fahrzeugpapiere übergeben. Zwei Wochen später gab der Käufer das Fahrzeug dem Autohaus zurück. Dieses verkaufte das Fahrzeug schließlich für 35.000,00€. Anschließend forderte der getäuschte Käufer diesen Erlös heraus.

Das OLG entschied nun, dass der getäuschte Käufer einen Anspruch auf Zahlung des Erlöses hat. Nach Ansicht des Gerichts, hat er wirksam Eigentum erworben. Grundsätzlich könne zwar nur der Eigentümer wirksam über eine Sache verfügen, übergebe aber ein Nichtberechtigter die Kaufsache beim Verkauf an den Käufer, könne dieser auch dann Eigentümer werden, wenn die Sache tatsächlich nicht dem Verkäufer gehörte.

Zwar scheidet ein solcher gutgläubiger Erwerb von einem Nichtberechtigten aus, wenn die Kaufsache dem wahren Eigentümer gestohlen wurde oder ihm auf andere Weise abhandengekommen ist. Vorliegend hatte das Autohaus den Pkw aber freiwillig für eine unbegleitete Probefahrt herausgegeben.

Damit habe das Autohaus den Besitz an dem Pkw freiwillig aufgegeben.

Im Übrigen scheide ein gutgläubiger Erwerb auch dann aus, wenn der Käufer grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer war. Zwar müsse sich ein Käufer beim Kauf eines Pkw zumindest die Papiere bestehend aus Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung vorlegen lassen, im vorliegenden Fall seien diese aber sehr professionell gefälscht gewesen, sodass der Käufer die Fälschung nicht habe erkennen müssen.

Fazit: Wer einem vermeintlichen Kaufinteressenten seinen Pkw für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, riskiert, dass das Auto durch den Interessenten an eine andere Person wirksam verkauft und übereignet wird.

OLG Celle Urt. v. 12.10.2022 -Az. 7 U 974/21