Urt. OLG Frankfurt am Main v. 11.02.2026 – 9 U 107/24
In der Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise liegt mangels Rechtsbindungswillens noch kein Angebot im Sinne von §§ 145 ff. BGB zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Das hat das OLG Frankfurt am Main entschieden.
Geklagt hatte ein Hotelbetreiber. Das Hotel hatte unter dem Betreff „Zimmeranfrage“ eine E-Mail erhalten. In dieser hieß es unter anderem: „Gerne würden wir in Ihrem Haus folgende Zimmer reservieren“. Weiterhin enthielt die Mail zwei konkrete Zeiträume sowie eine Gästeanzahl. Auf eine Reservierungsbestätigung mit Bitte um Zusendung der Gästeliste bekam das Hotel keine Antwort. Das Hotel hielt die Zimmer trotzdem frei und stellte dann 90 Prozent der Gesamtkosten in Rechnung. Über diese Kosten in Höhe von gut 10.000 Euro wurde nun gestritten. Das Frankfurter Landgericht hatte der Klage noch stattgegeben, doch die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten beim OLG hatte wiederum Erfolg.
Die Richter sahen in der E-Mail lediglich eine unverbindliche Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten. Es sei kein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Da zudem insbesondere Angaben zum Zimmerpreis fehlten, enthalte die Mail nicht sämtliche wesentlichen Elemente (sog. essentialia negotii) eines Beherbergungsvertrages. Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen. Fehlt einer dieser Punkte könne eine entsprechende Erklärung nur als Aufforderung (sog. invitatio ad offerendum) gedeutet werden – etwa dahingehend, dass die Gegenseite die Verfügbarkeit der Zimmer sowie den Gesamtpreis mitteilen solle. Erst die Antwort des Hotels stelle dann das eigentliche verbindliche Angebot dar, das vom Interessenten angenommen werden müsse. Auch ein Schadensersatzanspruch bestehe nicht. In den Vertragsverhandlungen habe die Beklagte insbesondere auf Seiten des Hotels nicht das berechtigte Vertrauen erweckt, dass es mit Sicherheit zu einem Vertragsschluss kommen werde.