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Adoptivkinder können doppelt erben

OLG Frankfurt zum Erbrecht -Beschl. Az. 21 W 170/21

Das OLG hat entschieden, dass wenn Kinder innerhalb einer Familie adoptiert werden, es sein kann, dass sie zwei Erbanteile erhalten.

Wird bspw. ein Kind von Verwandten zweiten Grades adoptiert, kann es für den Fall, dass eine Tante/Onkel verstirbt mehrere gesetzliche Erbteile erhalten.

In dem Fall, der der Entscheidung des OLG zugrunde lag, war eine kinderlose Frau (Erblasserin) verstorben und ihr Ehemann bereits vorverstorben. Ein Testament hatte die Erblasserin nicht hinterlassen. Zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin lebten jedoch noch ihre Nichte und Neffen. Einer der Neffen ist das leibliche Kind einer der Schwestern der Erblasserin. Als diese starb, hatte die zweite Schwester der Erblasserin den Jungen adoptiert.

Nach dem Tod der Erblasserin hatte der Neffe einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragt, wonach er die Hälfte des Erbes erhalten sollte. Seiner Auffassung nach, stünde ihm sowohl über seine Adoptivmutter, als auch über seine leibliche Mutter jeweils ein Viertel zu. Das Nachlassgericht entschied zu Gunsten des Neffen und gab ihm Recht. Dagegen legten die übrigen Nichten und Neffen jedoch Rechtsmittel ein, allerdings erfolglos.

Das OLG hat beschlossen, dass der Adoptivsohn und Neffe hier gleich zwei gesetzliche Erbteile erhalte. Das Nachlassgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass ein adoptiertes Kind in die gesetzliche Erbfolge sowohl nach seiner leiblichen Mutter, als auch nach der Adoptivmutter eintrete. Im konkreten Fall erhalte der Antragsteller daher einen Erbteil von zwei Vierteln. Die Verwandtschaftsverhältnisse seien hier ausnahmsweise nicht erloschen. Dies ergebe sich insbesondere aus §1756 Abs. 1 BGB. Demnach bleiben auch die alten Verwandtschaftsverhältnisse bestehen, wenn die Adoptiveltern mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad verwandt seien. Dies sei bei der vorliegenden Adoption des Neffen der Fall. Dies führe dazu, dass Adoptivkinder mehrere Erbteile erhalten können, so das OLG.

Quelle:

LTO; https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olgfrankfurt-21w1702-erbrecht-adoptivkind-kann-zwei-erbteile-erhalten-verwandschaft-2grades/