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Änderungen im Familienrecht zum 01.01.2023

Abschaffung des Güterrechtsregister

Das Vielen nicht bekannte Güterrechtsregister gibt es seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.

Das Güterrechtsregister wurde bislang bei den Amtsgerichten als Registergericht geführt und enthielt als öffentliches Register Eintragungen, wenn Eheleute vom gesetzlichen Güterstand abweichende Vereinbarungen getroffen haben. Eine solche Eintragung erfolgte jedoch nur auf Antrag der Eheleute, die in der Praxis de facto fast nicht vorkamen. Zudem war der rechtliche Mehrwert eines solchen Registers überschaubar und es wurde nur in Papierakten geführt, sodass auch eine Einsichtnahme nur vor Ort im Amtsgericht erfolgen konnte.

Die Abschaffung des Güterrechtsregisters als „juristischer Ladenhüter“ wurde auch deshalb durch die Öffentlichkeit quasi nicht zur Kenntnis genommen.