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Änderungen im Mietrecht zum 01.01.2023

Seit Januar müssen sich Vermieter an der CO2-Abgabe für das Heizen beteiligen.

Die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl zahlten bisher allein die Mieter. Seit Januar müssen sich Vermieter jedoch an der CO2-Abgabe beteiligen. In welchem Verhältnis, das bestimmt künftig die energetische Qualität des Gebäudes. Die Bandbreite reicht von 100 %, die der Mieter tragen muss, wenn das Gebäude weniger als 12 kg CO2 pro Quadratmeter pro Jahr ausstößt, bis zu einer 95 %igen Kostentragungspflicht des Vermieters, wenn die Immobilie mehr als 52 kg CO2 pro Quadratmeter pro Jahr ausstößt.