Blog

Kauf einer Eigentumswohnung.

Egal in welcher Lebensphase die Entscheidung für den Kauf einer Eigentumswohnung getroffen wird, es ist immer ein wichtiger Schritt im Leben.

Eine Eigentumswohnung ist meist mit einem erheblichen Wert verbunden und oft investieren Käufer den größten Teil ihres Vermögens. Deshalb ist es wichtig sich vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Notar beraten zu lassen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag -zum Schutz der Vertragsparteien- durch einen Notar beurkundet werden muss.

Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Käuferin oder Käufer nicht nur das Eigentum an der Wohnung (Sondereigentum), sondern gleichzeitig auch einen Anteil an dem gesamten Gebäude und am Grundstück, auf dem das Gebäude steht (Gemeinschaftseigentum).

Zum Sondereigentum gehören die Räume der Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenplätze. Hier kommt es maßgeblich auf die Teilungserklärung an. In dieser ist geregelt, was alles zur Wohnung gehört.  

In der Teilungserklärung befinden sich weiter Regelungen insbesondere über die Verwaltung der Wohnungsanlage und die Verteilung der anfallenden Kosten. Die Käuferin oder der Käufer einer Eigentumswohnung sollten sich diese Teilungserklärung vor der Beurkundung des Kaufvertrages aushändigen lassen.

Im Rahmen der Beurkundung selbst bespricht und erklärt der Notar mit den Vertragsparteien den Kaufvertrag.  Dabei wird der Vertrag vollständig vorgelesen, sodass nichts übersehen wird. Die Urkunde wird erst unterzeichnet, wenn alle Beteiligten mit dem Vertragstext einverstanden sind. Der Notar organisiert weiter für Verkäufer und Käufer die Abwicklung des Vertrages. Dabei sorgt er dafür, dass der Käufer den Kaufpreis erst bezahlen muss, wenn sichergestellt ist, dass er die Wohnung auch bekommt. Hierfür wird dem Käufer eine Eigentumsvormerkung eingetragen.

Der Verkäufer gibt sein Eigentum an der Wohnung erst an den Käufer ab, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Deshalb reicht der Notar den Antrag auf Eigentumsumschreibung erst dann beim Grundbuchamt ein, wenn ihm ein Nachweis über die Bezahlung des Kaufpreises vorliegt.

Man sieht also, der Notar sorgt für eine ausgewogene Vertragsgestaltung und übernimmt die komplizierte Vertragsabwicklung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Notare Lisa Weidmann und Kian Amin Farhadian.

Ihr Weidmann Amin & Partner Team