Blog

Grundsteuerreform

In Deutschland sind Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, eine Grundsteuer zu zahlen. Diese wird auf inländischen Grundbesitz erhoben. Darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zu denen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen gehören.

Die bisherige Grundsteuer basiert auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass in ganz Deutschland die jahrzehntelang unveränderten Grundlagen ab 2025 durch eine veränderte Grundsteuer ersetzt werden soll. Allein in Hessen betrifft das rund drei Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.  Bundesweit gelten nun ab 2025 verschiedene Grundsteuergesetze. Das bedeutet, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einige Angaben machen müssen, weil diese den Behörden teilweise nicht aktuell und nicht vollständig vorliegen.

Weil die erforderlichen Schritte von der Neubewertung aller rund 3 Millionen hessischen Grundstücke über die Berechnung der neuen Grundsteuerhebesätze bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer für 2025 die Städte und Gemeinden nun einmal Zeit benötigt, muss die Abgabe der Erklärung ab Juli 2022 erfolgen.

Da die Abgabe der Erklärung sehr komplex ist, ist die Unterstützung bei der Erklärungsabgabe grundsätzlich nur bestimmten Gruppen erlaubt. Zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen sind beispielsweise Steuerberater oder Rechtsanwälte befugt.

Wie die Durchführung einer Erklärungsabgabe funktioniert? Was man alles für diesen Vorgang benötigt? Unser Büro unterstützt Sie gerne bei der Abgabe der Erklärung.