Anwältin in Wiesbaden
Unsere Rechtsanwältinnen vertreten Sie
Sie möchten in Ihrem speziellen Fall von einer Frau vertreten werden?
Wir wissen, daß es dafür gute Gründe geben kann.
Manchmal muss es eine Frau sein, wenn Sie sich rechtlich vertreten lassen. Dies ist vor allem im Familienrecht und im Arbeitsrecht der Fall. Denn eine Frau kann die emotionale Dimension eines Konflikts verstehen und die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen. Darüber hinaus haben Anwältinnen ein besonderes Gespür für die soziale Dynamik in Familien oder am Arbeitsplatz und können daher die besten Lösungen für alle Beteiligten finden.
Schwerpunkt unserer Tätigkeiten als Anwältinnen und besonders als Fachanwältinnen ist die Beratung und Entwicklung von optimalen Strategien und deren Umsetzung in der Beratungspraxis oder vor Gericht.
Die Rechtsgebiete unserer Anwältinnen
Bei der Prüfung von Eheverträgen auf ihre Wirksamkeit sind zwei Komplexe voneinander zu trennen. Zunächst ist die Wirksamkeit des Ehevertrages aufgrund der Umstände zu prüfen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen haben. Bestätigt sich die Wirksamkeit zu diesem Zeitpunkt, ist in einem zweiten Schritt auf den Zeitpunkt der Ehescheidung abzustellen. Dabei ist zu prüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich auf den Ausschluss oder die Einschränkung einer gesetzlichen Scheidungsfolge in dem Vertrag beruft.
Mit der Scheidung wird die Lebensgemeinschaft beendet. Die damit verbundenen Folgen können sowohl im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Der Regelungsinhalt der beiden Instrumente ist grundsätzlich gleich. Der Ehevertrag kann allerdings noch die Ehe selbst betreffende Fragen beziehen. Wogegen die Scheidungsfolgenvereinbarung erst zum Tragen kommt, wenn die Scheidung bereits absehbar ist. Wir entwickeln mit Ihnen die passende Abwicklungsstrategie.
Trennung und Scheidung sind Lebensabschnitte, die von den meisten Menschen als schmerzhaft und zutiefst verunsichernd erlebt werden. Mit der Trennung muss man sich nicht nur von einem im bisherigen Leben wichtigen Menschen verabschieden, sondern auch von einem Lebenstraum. Was folgt, gleicht einer emotionalen Achterbahnfahrt. Bei einer Trennung gibt es viele existenzielle Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Wer zieht aus? Wo leben die Kinder? Streit um Möbel und Hausrat?
Verheiratete Eltern eines Kindes haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, kann eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Doch was bedeutet gemeinsames Sorgerecht im Einzelfall? Alle Fragen rund um das Sorge- und Umgangsrecht klären wir mit Ihnen.
Ohne notariell beurkundeten Ehevertrag leben Verheiratete nach der Hochzeit automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen behält. Das gilt auch für Vermögen, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. In der Folge haftete jeder Ehegatte deshalb auch für seine eigenen Schulden.
Wer sich scheiden lässt und vorher in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen (sog. Zugewinnausgleichsanspruch). Es wird aber nicht alles ausgeglichen, sondern nur der Vermögenszuwachs nach der Heirat. Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird nur der Wertzuwachs ausgeglichen, die Erbschaft an sich aber nicht. Es ist den Eheleuten überlassen, ob sie ein formelles Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen der Scheidung durchführen möchten.
Im Rahmen einer Scheidung wird nicht nur das Vermögen geteilt, sondern auch der Versorgungsausgleich geregelt. Der Versorgungsausgleich wird beispielsweise dann notwendig, wenn ein Ehepartner wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder keine oder nur geringe Möglichkeit hatte, selbst Rentenanwartschaften zu erwerben. Ungerechte Ergebnisse können dann entstehen, wenn die Altersversorgung bei einem Partner über Rentenanwartschaften und beim anderen über angespartes Vermögen gesichert werden soll. Das Gesetz ermöglicht hier individuelle Gestaltungen.
Unsere Fachanwältin für Familienrecht in Wiesbaden, Lisa Weidmann, berät Sie in diesem Zusammenhang gerne ausführlich. Sie bespricht mit Ihnen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung bspw. im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder vertritt Sie auch im Rahmen einer streitigen Angelegenheit.

"Zitat zum Thema Warum Rechtsanwältin"
Zitat von Lisa Weidmann
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