MIET- UND WEG-RECHT

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MIET- UND WEG RECHT

RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE
FÜR MIET- UND WEG-RECHT IN WIESBADEN

Seit über 40 Jahren beraten wir als Rechtsanwälte in Wiesbaden Vermieter und Mieter und haben entsprechend viel Erfahrung gesammelt, sodass wir die juristischen Feinheiten und die Vorgehensweisen von beiden Seiten kennen. Aus diesem Grund können wir Sie – und insbesondere unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frau Hühn und Herr Heil – individuell und passgenau auf Ihre Zielvorstellungen hin beraten.

 

Unsere Fachanwält für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden, Frau Hühn und Herr Matthias Heil, beraten Sie nicht nur als Vermieter, sondern auch als Mieter im Zusammenhang mit privat oder gewerblich genutzten Räumlichkeiten.

UNSERE TÄTIGKEITEN IM MIET- UND WEG-RECHT

Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern wie u.a. Maschinen oder Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.

Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus.

Gleich, ob Sie als Vermieter Hilfe benötigen, um einen hartnäckigen Mietschuldner endlich vor die Tür zu setzen, oder ob Sie als Mieter eine Kündigung beanstanden. Mieterhöhungen, Mietminderungen, Eigenbedarf oder Nebenkostenabrechnung sind für uns keine Unwörter, sondern tägliche Praxis. Wir verstehen uns dabei aber stets als Problemlöser im Mietrecht und sind bestrebt, Ihre Interessen außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich durchzusetzen.

Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern wie u.a. Maschinen oder Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.

Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus.

 

Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern wie u.a. Maschinen oder Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.

Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus.

Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern wie u.a. Maschinen oder Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.

Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus.

Im Mietrecht berät Sie unser Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden, Herr Matthias Heil, nicht nur als Vermieter, sondern auch als Mieter im Zusammenhang mit privat oder gewerblich genutzten Räumlichkeiten.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (WEG) vertreten wir die Interessen einzelner Wohnungseigentümer und auch die der Wohnungseigentümergemeinschaften. Weiter beraten wir Hausverwalter bei der Bearbeitung von laufenden Rechtsfragen rund um das Thema Wohnungseigentumsgesetz.

Seit über 40 Jahren beraten wir als Rechtsanwälte in Wiesbaden Vermieter und Mieter und haben entsprechend viel Erfahrung gesammelt, sodass wir die juristischen Feinheiten und die Vorgehensweisen von beiden Seiten kennen. Aus diesem Grund können wir Sie – und insbesondere unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Herr Heil – individuell und passgenau auf Ihre Zielvorstellungen hin beraten.

Für Vermieter und Mieter stellen sich sowohl bei Abschluss, während des laufenden Mietvertrages oder bei Beendigung des Mietvertrages verschiedene Rechtsfragen. Die Beschreibung der Mietsache im Mietvertrag, die geschuldete Ausstattung, die vereinbarte Mietzeit, die Bestimmung der zu zahlenden Nebenkosten, Regelungen zur Nutzung der Mietsache, die Laufzeit eines Mietvertrages, die Kündigungsfristen eines Mietvertrages, die Mieterhöhungsklauseln oder Renovierungsklauseln unterliegen ständig rechtlicher Überprüfung und teilweise auch gesetzlicher Veränderungen. Für Vermieter und Mieter stellen sich weiter Rechtsfragen zur Miethöhe. Dabei ist auch das in Wiesbaden seit dem 28. Juni 2019 geltende Gesetz zur Mietpreisbremse zu beachten. Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Wiesbaden steht Ihnen bei Fragen rund um Mietverträge zur Verfügung.

Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern wie u.a. Maschinen oder Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.

Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus.

Gleich, ob Sie als Vermieter Hilfe benötigen, um einen hartnäckigen Mietschuldner endlich vor die Tür zu setzen, oder ob Sie als Mieter eine Kündigung beanstanden. Mieterhöhungen, Mietminderungen, Eigenbedarf oder Nebenkostenabrechnung sind für uns keine Unwörter, sondern tägliche Praxis. Wir verstehen uns dabei aber stets als Problemlöser im Mietrecht und sind bestrebt, Ihre Interessen außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich durchzusetzen.

Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern wie u.a. Maschinen oder Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.

Von Gesetzesreformen werden wir nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie auf aktuellem Stand zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir – insbesondere unser Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus.

Gleich, ob Sie als Vermieter Hilfe benötigen, um einen hartnäckigen Mietschuldner endlich vor die Tür zu setzen oder ob Sie als Mieter eine Kündigung beanstanden, unser Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden steht Ihnen fachkundig beratend zur Seite. Dabei sind Mieterhöhungen, Mietminderungen, Eigenbedarf oder Nebenkostenabrechnungen für uns keine Unwörter, sondern täglicher Praxis. Wir verstehen uns dabei aber stets als Problemlöser im Mietrecht und sind bestrebt, Ihre Interessen außergerichtlich, wenn nötig, gerichtlich durchzusetzen. Ihre Anliegen und Beratungsanfragen richten Sie bitte an unseren Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden.

Nach Definition in § 28 der zweiten Berechnungsverordnung gehören zu Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen (vgl. BGH vom 8. Februar 2009 – VIII ZR 210/08). Die Frage danach, wer Schönheitsreparaturen zu tragen hat, beantwortet das Gesetz in § 535 BGB, wonach grundsätzlich der Vermieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Die gesetzliche Regelung ist aber nicht immer zwingend. Aus diesem Grund stehen in fast allen Mietverträgen Vertragsklauseln, die die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen. Viele dieser formularvertraglich vereinbarten Klauseln sind jedoch unwirksam, so dass der Mieter nicht renovieren muss.

Unser Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden prüft für Sie gerne Ihren Mietvertrag auf die Wirksamkeit einer möglicherweise enthaltenen Schönheitsreparaturklausel und berät Sie entsprechend fachkundig. Die Frage, ob ein Mieter renovieren muss, es bleiben lassen darf oder sogar seinen Vermieter auf Renovierung in Anspruch nehmen kann, richtet sich häufig nach den Klauseln im Mietvertrag. Ob diese wirksam oder unwirksam sind, hat die Rechtsprechung in vielen Fällen bereits entschieden. Ohne Kenntnis dieser umfangreichen Rechtsprechung können diese Fälle meist nicht abschließend beurteilt werden. Zur Klärung dieser Fragen ist eine Rechtsberatung durch unseren Fachanwalt für Mietrecht in Wiesbaden hilfreich.

Als Eigentumswohnungsbesitzer haben Sie wichtige Rechte und Pflichten. In der Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie Ihre Interessen im Rahmen von Eigentümerversammlungen durchsetzen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft und macht Vorgaben zur Verwaltung. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie mit dem Eintritt in die Hauseigentümergemeinschaft auch deren Beschlüssen zu folgen haben. Im Zweifel können Betroffene prüfen lassen, ob die Beschlussfassung rechtswirksam verlaufen ist oder ob beispielsweise ein Formfehler wie etwa eine Beschlussunfähigkeit der Eigentümerversammlung oder eine verpasste Ladungsfrist den Beschluss unwirksam macht. Hierzu berät Sie unser Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden gerne.

Möchte ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft ein bestimmtes Anliegen durchsetzen, lohnt sich ein Gespräch mit den Beteiligten im Vorfeld der Antragstellung. So können die Chancen der Zustimmung der restlichen Mitglieder der Hauseigentümergemeinschaft erhöhen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Eigentümerversammlung einzuberufen.

In einer Hauseigentümergemeinschaft kommt es häufig zu Unstimmigkeiten über die Notwendigkeit und den Umfang von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang taucht auch häufig die Frage danach oder ob inwieweit Türen oder Fenster zum Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum zählen. Hierzu wenden Sie sich im Zweifelsfall gerne an unseren Rechtsanwalt für Miet- und WEG-Recht in Wiesbaden, der aufgrund seiner langjährigen Berufstätigkeit Erfahrung mit Eigentümergemeinschaften hat.

Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern wie u.a. Maschinen oder Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.

Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus.

Gleich, ob Sie als Vermieter Hilfe benötigen, um einen hartnäckigen Mietschuldner endlich vor die Tür zu setzen, oder ob Sie als Mieter eine Kündigung beanstanden. Mieterhöhungen, Mietminderungen, Eigenbedarf oder Nebenkostenabrechnung sind für uns keine Unwörter, sondern tägliche Praxis. Wir verstehen uns dabei aber stets als Problemlöser im Mietrecht und sind bestrebt, Ihre Interessen außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich durchzusetzen.

"Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann."

Zitat von Norbert Blüm