Seit 01. März 2020 gilt in Deutschland die Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern. Vor der Aufnahme müssen die Eltern nun den Nachweis erbringen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für die Kinder, die bereits zur Kita oder Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 nachgereicht werden. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.500,00 €.
Die Impfpflicht soll auch für Lehrkräfte, Erzieher-, -innen und Personal in medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten. Auch Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften sollen sich impfen lassen müssen.
Am Sonntag haben auch Vertreter von gleich mehreren Familien mit Kleinkindern Eilanträge und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetzt zur Masern-Impfpflicht eingelegt. Damit wenden sie sich nicht gegen die Impfung an sich, sondern gegen den mit dem Gesetz verbunden Zwang. Dadurch sei „eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis sachgerechter, unabhängiger und neutraler Information“ nicht mehr möglich. Einer der Verfahrensbevollmächtigten ist der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen. Er sagte in einem Interview: „Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt“. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien, die aus Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen stammen. Ihrer Auffassung nach, ist die Impfpflicht unverhältnismäßig und bewirke eine Ungleichbehandlung von Gleichem. In zwei Fällen kehren die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurück und sind auf die Kinderbetreuung angewiesen. Sie haben entsprechend der Dringlichkeit der Angelegenheit Eilanträge gestellt. Auch Familien, deren Kinder im Sommer 2020 eingeschult werden, bereiten weitere Verfassungsbeschwerden vor.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt noch nicht vor.
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