IHR RECHT IM FOKUS
NOTARE
Mit unserer notariellen Tätigkeit stehen wir den Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgereichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Deshalb vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch.
Gesellschaftsrecht
Bestellung und Abberufung von Gesellschaftsorganen
Wir verfügen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht über starke Handlungskompetenzen. Von der Gestaltung von Organisationsvorgängen bis zur Betreuung gesellschaftsinterner Auseinandersetzungen. Wir beraten Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Einzelunternehmer, Aufsichtsräte und Beiräte in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Besonderes Augenmerk richten wir hierbei auf das organisatorische Gefüge der Gesellschaft und darauf, wie sich die Belange unserer Mandanten darin bestmöglich verwirklichen lassen.
Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht:
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