IHR RECHT IM FOKUS
NOTARE
FAMILIENRECHT
(General-) Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
Es kann jeden treffen – unerwartet, aber hoffentlich nicht unvorbereitet. Krankheit, Unfall – auf einmal ist man auf andere angewiesen. Doch selbst nächste Angehörige oder der Partner haben nicht automatisch das Recht, stellvertretend zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Das Gericht kann in solchen Fällen einen Betreuer einsetzen. Er führt die geschäftlichen Angelegenheiten weiter, entscheidet über ärztliche Behandlungen.
Wer eine Vertrauensperson hat, kann im Rahmen einer Betreuungsverfügung selbst einen Betreuer vorschlagen. So kann das gerichtliche Verfahren vermieden werden. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht ist gewährleistet, dass die Vertrauensperson bspw. Überweisungen tätigen oder einer Operation zustimmen kann und so eine gesetzliche Betreuung vermieden wird.