Urteil zur Kündigung wegen Mietrückstands
Dem Amtsgericht Stuttgart lag folgender Fall zur Entscheidung vor: In der Mietwohnung der Mieter kam es -aufgrund einer Undichtigkeit- in der Duschkabine zu Wasseraustritt in erheblicher Menge. Daraufhin kürzten die Mieter die Miete um 10 Prozent. Im Rahmen der Reparatur der Duschkabine wurde die Wand im Schlafzimmer in einem Umfang von zwei DIN A4 Seiten …