Der Bundesgerichtshof stärkt den Mietern, die sich nah Modernisierungsarbeiten am Haus die Miete nicht mehr leisten können den Rücken.
Der Bundesgerichtshof stärkt den Mietern, die sich nah Modernisierungsarbeiten am Haus die Miete nicht mehr leisten können den Rücken. Die betroffenen Mieter dürfen vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden, so das Gericht. Ob die Größe der Wohnung angemessen ist, spielt danach keine Rolle. Bei der Interessenabwägung müssen alle Umstände des Einzelfalls …