Wer ohne Mund/Nasenschutzmaske kommt, gilt vor Gericht als nicht erschienen
So zumindest beim Amtsgericht in Reutlingen. Dort kam ein Mann nicht weiter als bis zur Eingangskontrolle, da er dort ohne Maske erschien. In der Folge verpasste dieser seinen Verhandlungstermin und das Gericht behandelte ihn, als sei er unentschuldigt dem Termin ferngeblieben. In dem Gerichtsgebäude gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine allgemeine Maskenpflicht, um das Infektionsrisiko zu …
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