Pflicht zur Masern-Impfung ist seit Sonntag den 01. März 2020 in Kraft.

Seit 01. März 2020 gilt in Deutschland die Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern. Vor der Aufnahme müssen die Eltern nun den Nachweis erbringen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für die Kinder, die bereits zur Kita oder Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021