BGH zum Falschparken auf Privatparkplätzen

Die Halter von auf Privatparkplätzen falsch parkenden Fahrzeugen könne sich nun nicht mehr vor einem erhöhten Parkentgelt drücken, indem sie einfach behaupten, dass sie nicht gefahren seien. Sie müssen ab jetzt angeben, wer stattdessen gefahren sein soll.